Was im Trauerfall zu tun ist

Wir sind an Ihrer Seite. Wenn Sie uns brauchen.

062 822 22 00

Der Tod kommt oft unvorbereitet.

Vieles muss im Trauerfall bedacht werden. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten vorgesorgt, sind die Angehörigen weitgehend entlastet. Andernfalls ist die kompetente Unterstützung unseres Teams sehr hilfreich. Mit der Bestattungen Baumann AG als Partner profitieren Sie von der ersten Stunde an, von einer langjähriger Erfahrung und umfassender, persönlicher Betreuung. Nutzen Sie unsere ausführliche Beratung zu allen Fragen der hygienischen Versorgung des Verstorbenen und der Bekleidung, auch mit persönlicher Bekleidung. Wir kümmer uns auf Wunsch um alle Details und helfen Ihnen in dieser schwierigen Zeit.


Erste Schritte: Was bei einem Todesfall zu tun ist

Diese Liste hilft Menschen, die zu Lebzeiten vorsorgen wollen, aber auch hinterbliebenen Angehörigen. Hinterbliebenen ermöglicht diese Liste, in der Ausnahmesituation eines Todesfalls den Überblick zu behalten. Einerseits um nichts zu vergessen, anderseits um mit uns abzustimmen welche Dienstleistungen wir für Sie erbringen dürfen.

Bei einem Todesfall zu Hause

Den Hausarzt benachrichtigen oder den ärztlichen Notdienst anrufen: Auskunft erteilt die Nr. 0800 401 501. Die Bestattungen Baumann AG in Aarau oder Lenzburg benach­richtigen: Telefon 062 822 22 00. Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, Ausweis des Verstor­benen und bei einer verstorbenen Person, welche eine Vorsorge getroffen hat, die Mappe: "Dokumente und Unterlagen" dem Bestattungsinstitut übergeben.

Bei einem Todesfall im Altersheim oder im Krankenhaus

Die Verwaltung informiert die Angehörigen. Die Angehörigen kontaktieren ein Bestattungsinstitut Ihrer freien Wahl um erste wichtige Unterstützung zu erhalten. Damit alles im Interesse des Verstorbenen geregelt wird, sollten Krankenhaus oder Seniorenheim über eine allfällige vorhandene Vorsorgeregelung informiert sein.

Bei einem Todesfall auf öffentlichem Gelände

Die zuständigen Behörden bieten einen Bestatter auf, der sich um den Verstorbenen kümmert und die ersten Sofortmassnahmen erbringt. Anschliessend benachrichtigt die Behörde die Angehörigen.

Bei einem Todesfall auf Reisen

Hotel oder Reiseveranstalter informieren die Angehörigen. Diese sollten uns so schnell als möglich benachrichtigen, damit wir die Rückholung des Verstorbenen an seinen Wohnort veranlassen können.

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